BEG – Neue Förderrichtlinien2023-01-19T12:34:15+01:00

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die aktuellen Förderregelungen für Ihre neue Heizung

Im Rahmen der Energiewende wurde 2021 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erlassen. Die BEG bündelt verschiedene Förderprogramme, unter anderem die BEG EM für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden.

Fachplanung und Baubegleitung
Für förderfähige Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung sowie Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung beträgt der Fördersatz 50 %.

BEG: Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die aktuellen Fördersätze vom 01.01.2023

50 % Bundesförderung für Fachplanung
Einzelmaßnahmen
Zuschuss
Zuschuss iSFP Heizungs-
Austausch
Effiziente
Wärmepumpe
Max.
Fördersatz
Solarthermie 25% 25%
Biomasse 10% 10% 20%
Wärmepumpe 25% 10% 5% 40%
Innovative Heizungstechnik 25% 10% 35%
EE-Hybrid 25% 10% 5% 40%
EE-Hybrid mit
Biomasseheizung
20% 10% 5% 35%
Wärmenetzanschluss 25% 10% 35%
Gebäudenetzanschluss 25% 10% 35%
Gebäudenetz
Errichtung/Erweiterung
25% 25%
Gebäudehülle 1) 15% 5% 20%
Anlagentechnik 2) 15% 5% 20%
Heizungsoptimierung 15% 5% 20%

Gebäudehülle 1) betrifft Maßnahmen rund um die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlichen Wärmeschutz.
Anlagentechnik 2) umfasst folgende Maßnahmen: Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; WG: Einbau „Efficiency Smart Home“; NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung und Beleuchtungssysteme.

Was sind die Bedingungen für eine Förderung?

Mit der Reform wird das Ambitionsniveau geförderter Sanierungsmaßnahmen gesteigert, um die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor zu beschleunigen. Deshalb wurde insbesondere ein Heizungstausch-Bonus eingeführt und jegliche Förderung von gasverbrauchenden Anlagen gestrichen.

Kreditförderungen für Einzelmaßnahmen bei der KfW wurde abgeschaltet.
Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beim BAFA bleiben erhalten.

Heizungs-Tausch-Bonus

Einstellung jeglicher Förderung fossiler Heizungen
Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Renewable-Ready-, Gashybrid-Heizungen.
Es werden nur noch erneuerbare Heizungssysteme oder in Kombinationen gefördert.

Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt.
Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden. Wird ein neues Heizsystem eingebaut, muss auch ein hydraulischer Abgleich gemacht werden. Des Weiteren muss immer ein Wärmemengenzähler eingebaut werden um die Effizienz des System nachzuweisen.
Die Investitionshöhe muss mindestens 2.000 Euro brutto betragen bzw. mind. 300 Euro bei der Heizungsoptimierung. Der Fördersatz liegt bei 60.000 Euro pro Wohnheit und Kalenderjahr. Die staatliche Förderung ist bis 40 % des Systempreises begrenzt.
Der Förderantrag muss mit dem Angebot der Fachbetriebe und vor dem Bauvorhaben bzw. Vertragsabschluss eingereicht werden.
Um eine Heizungsoptimierung zu fördern muss das Heizsystem mindesten 2 Jahre alt sein.

Wer wird gefördert?

Es werden Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen gefördert.

Welche Kosten werden gefördert?

Zu den förderfähigen Kosten zählt das Gerät mit der Planung und dem Einbau, und eventuelle Änderungen am System für den reibungslosen Betrieb. Auch die zur Installation gehörenden Wand- und Bodenarbeiten, und wenn nötig der Bau eines neuen Schornsteins, sowie die Entsorgung der alten Heizung.

Fördermittel für Gebäudesanierung und Neubauten

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Gebäudeförderung attraktiver zu gestalten. Ein zentraler Punkt dabei: Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien werden unter dem gemeinsamen Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Die Investitionsanreize sollen entscheidend dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu erreichen.
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